Wo befindet sich Ihr Schutzraum?

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen/Bürger, wo sich im Ereignisfall ihr Schutzraum befinden würde. Nachfolgend die Erläuterungen dazu vom Amt für Militär- und Zivilschutz St.Gallen.

Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA)

ZUPLA

Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fussweg-Distanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fussweg-Distanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt wird.

Der Kanton St. Gallen verfügt über rund 31’000 Schutzräume. Somit sind in den Schutzräumen genügend Schutzplätze für die gesamte Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen vorhanden.

Die Schutzraumzuweisung erfolgt durch die jeweilige Wohngemeinde und wird mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet. Entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes wird eine Zuweisung der Wohnbevölkerung nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorgenommen und die entsprechenden Informationsunterlagen vorbereitet und verteilt. Auf Grund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Bautätigkeit, etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.

Weitere Informationen erhalten sie über untenstehenden Link auf der Homepage des Kantons St.Gallen.