Zuweisungsplanung

Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug. Bei der ZUPLA wird die ständige Wohnbevölkerung Schutzräumen zugewiesen. Das heisst für jede Einwohnerin und jeden Einwohner wird in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt. Die Ergebnisse der ZUPLA werden der Bevölkerung spätestens bekannt geben, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert.

Wo ist mein Schutzplatz?

Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. In der Regel gelten Schutzräume als vollwertig, wenn sie gemäss den Technischen Weisungen für private Schutzräume (TWP 1966) erstellt worden sind (ab ca. 1966). Für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, kann die Zuweisung bei jeder Überarbeitung ändern.  Im Ereignisfall wird die Zuweisung zu den Schutzräumen erstellt. Dazu werden die tagesaktuellen Einwohnerdaten mit den Schutzräumen abgeglichen und der Bevölkerung kommuniziert. Da die Zuweisungsplanung ständigen Änderungen unterworfen ist, wird auf die Kommunikation des Schutzplatzes verzichtet.