Aufgebot

FAQ

Sollten Sie eine andere Frage zum Zivilschutz oder zu unserer Zivilschutzorganisation haben, schicken Sie uns diese in einer Email.

Bei Aufgeboten zu Ausbildungsanlässen können Schutzdienstpflichtige bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Dienstverschiebung einreichen (Zivilschutzverordnung, Art. 35). Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Über Urlaubsgesuche, die während des Dienstes eingereicht werden, entscheidet der Leiter des Dienstanlasses.

Wichtig: Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter. Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken (Zivilschutzverordnung, Art. 41). Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis in verschlossenem Umschlag zuzustellen (Zivilschutzverordnung, Art. 42).

Durch die Zivilschutzstelle wird ein Administrativverfahren gegen den Schutzdienstpflichtigen eröffnet. Der Schutzdienstpflichtige wird zur Stellungnahme aufgefordert, wo er begründen kann, warum er nicht oder zu spät zum Dienstanlass erschienen ist.

Auf Grund des Sachverhaltes entscheidet der Kommandant über den Ausgang des Administrativverfahrens. Bestanden nachvollziehbare und zwingende Gründe, kann die Angelegenheit einfach erledigt werden. Können die Gründe jedoch nicht plausibel erklärt werden oder es bestanden keine zwingenden Gründe, wird beim ersten Vorfall eine Verwarnung ausgesprochen. Diese wird im Personaldossier erfasst. Beim zweiten Vorfall erfolgt zwingend eine Verzeigung an die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei groben Verstössen kann auch bereits beim ersten Vorfall eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Für die administrativen Aufwände der Zivilschutzstelle werden dem betreffenden Schutzdienstpflichtigen CHF 150.– bis CHF 300.– Gebühren in Rechnung gestellt.

Wer Interesse an einem Zusatzkurs für Gruppen- oder Zugführer hat, soll sich beim zuständigen Vorgesetzten melden. In den meisten Fällen nimmt jedoch der Zugführer mit dem Schutzdienstpflichtigen zuerst Kontakt auf und spricht mit ihm über die Karriere-/Weiterbildungsmöglichkeiten im Zivilschutz. Motivierte und begabte Schutzdienstpflichtige werden dann beim Kanton St.Gallen für den Zusatzkurs angemeldet. Beim Bestehen des Kurses wird der Schutzdienstpflichtige in seine neue Kaderposition befördert.

Es gibt immer wieder mal den Wunsch, sich zu verändern oder einfach etwas Neues zu machen. Gewisse Umteilungen können ohne grössere Zusatzausbildungen  erfolgen. Bei gewissen Spezialisierungen können zusätzliche Ausbildungen nötig werden. Ein Umteilungswünsch wird immer individuell und genau geprüft.

Schutzdienstpflichtige mit einem Umteilungswunsch wenden sich an ihren Zugführer, dieser wird die nötigen Abklärungen über die Führungsstufe einleiten.

Gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) werden Schutzdienstpflichtige nach der Grundausbildung jährlich zu mind. drei Tage, bis höchstens 21 Tagen, Wiederholungskurs aufgeboten.

Einsätze bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten sind ausgenommen und können zeitlich unbeschränkt sein.

BZG Art. 31 Erfüllung und Dauer der Schutzdienstpflicht

1 Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt wird, zu erfüllen.

2 Sie dauert aktuell 14 Jahre.

3 Sie beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird.

4 Sie ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erfüllt. Es besteht kein Anspruch darauf, insgesamt 245 Diensttage zu leisten.

5 Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre alt wird.

Gemeinsam stark im Einsatz

Unser Instagram-Feed zeigt echte Momente aus dem Zivilschutz Werdenberg. Er bietet Einblicke in Übungen, Einsätze und das Engagement unserer Mannschaft für Sicherheit und Zusammenhalt in der Region.

Entlassung aus dem Schutzdienst

Heute durften wir 18 Angehörige des Zivilschutzes aus dem Schutzdienst verabschieden.
Mit ihrem Engagement, ihrer Bereitschaft und ihrem Einsatz haben sie unsere Organisation über viele Jahre geprägt – dafür sagen wir von Herzen Danke.

Besonders verabschieden wir Hptm Tristan Gabathuler, Leiter des Fachbereichs Kommunikation.
Er war massgeblich am Aufbau des Betreuungsdienstes der RZSO Werdenberg beteiligt und Mitbegründer des neu geschaffenen Fachbereichs Kommunikation. Seine Fachkompetenz, Ruhe und Weitsicht haben die Entwicklung unserer Organisation nachhaltig geprägt.

Wir danken allen abtretenden Schutzdienstleistenden für ihre wertvollen Dienste und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.

💙🧡 #rzso #zivilschutz #werdenberg #danke #schutzdienst #engagement #kommunikation #betreuungsdienst #zivilschutz_werdenberg

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Einsatz für die RZSO Werdenberg

Heute standen wir für die Feuerwehr Sennwald bei einem Brand im Einsatz.
Unser Werdenberger Einsatzelement verpflegte rund 70 Einsatzkräfte mit einer warmen Mahlzeit und Kaffee.

Bereits 2 Stunden nach der Alarmierung waren wir mit dem Essen vor Ort, standen mit 6 AdZS im Einsatz und unterstützten anschliessend beim Retablieren.

Danke an alle Einsatzkräfte für die starke Zusammenarbeit! 💪🚒🟧

#zivilschutz #zivilschutzwerdenberg #feuerwehr #gemeinsamstark #einsatz #verpflegung #zusammenarbeit #zivilschutzeinsatz

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Jugendfeuerwehr - Höhenrekordversuch 11.07.2025
@jfwhr25 @pizolbahnen 

Wassertransport ab Talstation Wangs bis zur Pizolhütte.

Tolle Leistung - wir gratulieren herzlich

#zivilschutz_werdenberg #zivilschutz #bevölkerungsschutz #jugendfeuerwehr

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Abendübung „Erstellen eines Sammelplatzes“ des Werdenberger Einsatzelements (WEE)

#zivilschutz #zivilschutz_werdenberg #bevölkerungsschutz #zsowerdenberg #kommandoposten #einsatzübung #schweiz #zso #zivilschutzübung #kanton #kantonstgallen #werdenberg

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Buchser Samstig - Essen ab der Feldküche

Auch der Zivilschutz Werdenberg ist morgen an der Bahnhofstrasse in Buchs. Nebst diversem Einsatzmaterial steht unsere Mobile Feldküche bereit. Kommt vorbei und probiert unsere 🍝. 

Euer Zivilschutz

@buchser_samstig 
@fwwerdenbergsued 
@rettungsg 

#zivilschutz #zsowerdenberg #zivilschutz_werdenberg

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Kick-Off zum neuen Fachbereich Kommunikation

Der Zivilschutzorganisation Werdenberg setzt einen neuen Fokus auf Kommunikation. Ein engagiertes Team aus fünf Fachpersonen mit Expertise in Marketing, Content Creation, Webdesign und Journalismus übernimmt künftig die mediale Begleitung.

Zum Aufgabenbereich des neuen Fachbereichs gehören:
🟠 Bewirtschaftung Social Media & Website: Regelmässige Updates aus der Organisation, spannende Einblicke und vieles mehr.
🟠 Begleitung von Übungen & WKs: Visuelle Erfassung der Aktivitäten, um den Einsatz der Zivilschutzdienstpflichtigen dokumentarisch festzuhalten.
🟠 Verfassen von Medienmitteilungen: Erstellung und Versand von relevanten Informationen an die Medien, um über wichtige Ereignisse zu berichten.
🟠 Öffentlichkeitsarbeit (PR): Aufbau und Pflege eines positiven Images des Zivilschutzes.

Durch diese Massnahmen wird die Zivilschutzorganisation Werdenberg noch transparenter und greifbarer für die Öffentlichkeit – mit professionellen Inhalten, die das Engagement der Zivilschutzdienstpflichtigen sichtbar machen.

#zivilschutz #bevölkerungsschutz #zivilschutz_werdenberg #zsowerdenberg

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Die Gemeinden Wartau, Sevelen, Grabs, Gams, Sennwald und die Stadt Buchs haben aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf.

Die Werdenberger Gemeinden sind aufgrund der ausserordentlich trockenen Monate Februar und März sowie des geringen Niederschlags im April besonders betroffen. Der Föhn und die Bise der letzten Tage haben den Boden und das am Boden liegende Holz zusätzlich ausgetrocknet.

Im übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten. Feuer müssen immer beobachtet und Funkenwürfe sofort gelöscht werden. Feuer im Freien dürfen nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfacht werden und müssen vollständig mit Wasser gelöscht werden. Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist verboten.

Die Werdenberger Gemeinden haben nach Rücksprache mit Fachleuten ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Damit folgen sie anderen Gemeinden im Sarganserland und Rheintal, die bereits ähnliche Verbote erlassen haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.waldbrandgefahr.sg.ch

Das Feuerverbot umfasst:

- Keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald.
- Keine Zigaretten, Raucherwaren oder Feuerzeuge wegwerfen.
- Kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe abfeuern.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.

Die Gemeinden der Region Werdenberg danken für die Beachtung des Feuerverbots.

#zivilschutz #waldbrandgefahr #feuerverbot

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Einsatzübung Werdenberger Einsatzelement (WEE)

Das Werdenberger Einsatzelement (WEE) führte im Rahmen seiner letzten Abendübung eine Einsatzübung zum Thema Trümmerrettung durch.

Geübt wurden die Schadenplatzorganisation im Falle eines Erdbebens sowie das Vorgehen bei der Suche und der Bergung oberflächlich verschütteter Personen.
#zivilschutz_werdenberg #zivilschutz #bevölkerungsschutz #zsowerdenberg

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WK Führungsunterstützung

Diese Woche sind unsere beiden FU-Züge im jährlichen WK.

#zivilschutz #zivilschutz_werdenberg

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Jährlicher Sirenentest
Am Mittwoch 5. Februar 2025 findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Mit dem Test werden die rund 5000 Sirenen periodisch überprüft, damit sie im Ereignisfall zuverlässig alarmieren. Zum Test gehören auch Meldungen via die Alertswiss-App. Das BABS empfiehlt der Bevölkerung, anlässlich des Tests auch die persönliche Vorsorge zu überprüfen.

#sirenenalarm #zsowerdenberg #zivilschutz_werdenberg #bevölkerungsschutz

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Sirenentest
Jährlich am ersten Mittwoch im Februar

Am Mittwoch, 5. Februar 2025, ab 13:30 Uhr heulen schweizweit die Sirenen. Auch in diesem Jahr sind rund 20 Schutzdienstpflichtige der RZSO Werdenberg im Einsatz, um die Funktionstüchtigkeit der Sirenen in der Region zu überprüfen.

Wir empfehlen allen, die Alarmierungs-App des Bundes, ALERTSWISS, auf ihrem Mobiltelefon zu installieren.

Für Sie im Einsatz – Euer Zivilschutz

#sirenentest #alertswiss #zivilschutz #bevölkerungsschutz #zivilschutz_werdenberg #zsowerdenberg

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Einsatzstart unseres Detachement zu Gunsten des diesjährigen FIS Ski Worlcup in Wengen.

#zivilschutz_werdenberg #zivilschutz #bevölkerungsschutz #lauberhornrennen 

@zivilschutz_kanton_st.gallen
@zs_interlakenoberhasli

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