Die Stiftung Mintegra mit Sitz in Buchs und Sargans betreibt einen Sozialdienst für Fremdsprachige. Migrantinnen und Migranten erhalten Beratung zu folgenden Themen:

  • Fragen zur Bewilligung und zum Aufenthaltsstatus wie z.B.: Was muss bei der visumfreien Einreise beachtet werden? Wie funktioniert der Schutzstatus S?
  • Fragen zur finanziellen Situation: Wo gibt es welche Unterstützung?
  • Fragen zu Versicherungen und Krankenkasse
  • Fragen zum Alltag in der Schweiz: Familie, Schule, Arbeit
  • Erst-Information und Orientierungshilfe in der Gemeinde und der Region
  • Triage zu weiteren Angeboten und Hilfsorganisationen

Diese Hilfe steht allen, die aus dem Kriegsgebiet einreisen, wie auch allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Region zur Verfügung.
Die Beratung ist kostenlos. Beide Beratungspersonen (Mina Safai und Đorđe Čarkić) sprechen Russisch. Falls eine Übersetzung auf Ukrainisch nötig sein sollte, bitte bei der Anmeldung angeben.

Kontaktieren Sie uns unter 081 756 51 47 oder info@mintegra.ch für einen Termin.
Link: www.mintegra.ch

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons St.Gallen. Ausserdem sehen sich ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit verschiedenen Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Asyl konfrontiert. Auf untenstehendem Link gelangen Sie auf die Webseite des Kantons St.Gallen, wo Sie Informationen zu unterschiedlichen Fragestellungen erhalten.

https://www.sg.ch/tools/ukraine.html

Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.

Zurzeit sind für 

die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen 

nötig

 

BABS Faktenblatt Ukraine: Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz

https://www.babs.admin.ch/de/publikservice/information/ukraine.html

 

 

Die Zivilschutzorganisation Werdenberg empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohner des Werdenbergs für allfällige Versorgungsengpässe einen Notvorrat als Reserve bereitzuhalten.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/radiologische-ereignisse-notfallvorsorge/notfallvorsorge/jodtabletten.html

 

Broschüre_Notvorrat_D_Nov_2020

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen/Bürger, wo sie Jod-Tabletten erhalten würden.

Die Zivilschutzorganisation Werdenberg hat im Auftrag des Kantons Jodtabletten für die Werdenberger Gemeinden zentral eingelagert. Die Abgabe der Jodtabletten wird durch Bund / Kanton angeordnet. Die Versorgung der Werdenberger Bevölkerung ist somit gewährleistet. Es besteht kein Grund für die Bevölkerung selbständig Jodtabletten anzuschaffen.

Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Link beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/radiologische-ereignisse-notfallvorsorge/notfallvorsorge/jodtabletten.html

 

 

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen/Bürger, wo sich im Ereignisfall ihr Schutzraum befinden würde. Nachfolgend die Erläuterungen dazu vom Amt für Militär- und Zivilschutz St.Gallen.

Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA)

ZUPLA

Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fussweg-Distanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fussweg-Distanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt wird.

Der Kanton St. Gallen verfügt über rund 31’000 Schutzräume. Somit sind in den Schutzräumen genügend Schutzplätze für die gesamte Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen vorhanden.

Die Schutzraumzuweisung erfolgt durch die jeweilige Wohngemeinde und wird mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet. Entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes wird eine Zuweisung der Wohnbevölkerung nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorgenommen und die entsprechenden Informationsunterlagen vorbereitet und verteilt. Auf Grund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Bautätigkeit, etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.

Weitere Informationen erhalten sie über untenstehenden Link auf der Homepage des Kantons St.Gallen.