In den letzten Tagen wurden die Aufgebote für den Herbst WK 2021 versandt.

Dienstverschiebungsgesuche

Gemäss neuem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz (BZG) hat der Schutzdienstpflichtige spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Dienstverschiebungsgesuch bei der aufbietenden Stelle einzureichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht.

Unter Downloads findet ihr die Vorlage für Dienstverschiebungsgesuche.

Eure Zivilschutzstellte Werdenberg